Software für Computer, Tablet & Co. sind aus unserem Berufs- und Lebensalltag nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtert viele Arbeitsprozesse und eröffnet neue Möglichkeiten für unsere Kreativität und erleichtert uns die einfachsten Aufgaben. In unserem Software Shop können Sie online günstig Software kaufen, um das Potential Ihres Computers voll auszuschöpfen. Wir führen Produkte vom wohl größten Software Unternehmen: Microsoft, zu unschlagbaren Preisen. Jeder PC Benötigt ein Betriebssystem, ohne Windows wäre der Betrieb nicht möglich. Die wichtigste Bürosoftware der Welt: Microsoft Office beinhaltet produktive Tools wie Excel, Word und Powerpoint, die für jeden Arbeitsplatz ob privat oder geschäftlich seit vielen Jahren zum Standard zählen und mittlerweile unverzichtbar sind. Damit Sie einfach von zu Hause aus Software online kaufen können, bieten wir einen einfachen und sicheren Bestellprozess. Als vertrauenswürdiger Shop sind wir mit einer Trusted Shop Garantie zertifiziert. Bei Fragen zu Bestellvorgang und Installation steht Ihnen gerne ein kompetenter Mitarbeiter zur Verfügung.
Wir sind seit 2013 als IT-Dienstleister tätig. Durch eine sehr gute Fachausbildung und eine Leidenschaft für ihren Beruf, verfügen unsere Mitarbeiter über ein breites Know-how. Mit einer professionellen Beratung und einem strukturierten Arbeitsstil, konnten wir unsere Kunden überzeugen und an uns binden. Dazu zählen wir kleine Start-up-Unternehmen, große, internationale Firmen aber auch Behörden und öffentliche Einrichtungen. Unser IT-Servicekonzept ist durchdacht und ergebnisorientiert, um jedem Kunden die erwartete Leistung zu garantieren. Durch regelmäßige Schulungen passen wir unsere Fertigkeiten an die aktuelle Marktsituation an, so sind auch unsere Kunden auf dem neusten Stand.
Gebrauchte Software ist in der Europäischen Union freiverkäuflich.Für die Schweiz gilt dies ebenfalls. Schon Art. 12 II des Schweizer Bundesgesetzes zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (URG) führt aus, dass mit der Zustimmung des Urhebers zum ersten Verkauf einer Software auch eine Einwilligung zur Weiterveräusserung der gebrauchten Software zu sehen ist. Mit ähnlichem Tenor hat das Kantonsgericht Zug mit Urteil vom 4. Mai 2011 gegen die Softwarefirma Adobe entschieden (Kantonsgericht Az. ES 2012, 822). Auch in der Rechtslehre ist diese Rechtsauffassung unstreitig. Beispielhaft erläutert Herr Prof. Dr. Cyrill Rigamonti von der Universität Bern in einem Fachzeitschriftenartikel, dass der Handel mit gebrauchter Software mit dem schweizerischen Urheberrecht vereinbar ist. (GRUR Int. 2009,14ff.)
Hier gibt es keine Abstriche zum Erstkauf. Auch der Käufer von gebrauchten Softwarelizenzen hat Anspruch auf sämtliche Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Software.
Nein, es sind keine Nachweise nötig. Die freie Handelbarkeit dieser Lizenzen nach dem Erstverkauf macht weitere Verkäufe ohne Nachweise möglich. Allerdings zeigen seröse Verkäufer wie wir die entsprechende Lieferkette lückenlos auf. Hintergrund ist, dass Rechtskäufe nur wirksam sind, wenn die entsprechenden verkauften Rechte tatsächlich bestehen. Mit einem Kauf bei uns erleben Sie keine bösen überraschungen, sondern erwerben bestehende Rechte an den gebrauchten Softwarelizenzen wirksam mit nachgewiesener Lieferkette.
Ja, es ist rechtlich zulässig, Teile von zum Beispiel Microsoft-Volumenlizenzverträgen gebraucht und einzeln weiterzuverkaufen. Die herrschende Rechtsmeinung sieht darin keine rechtlichen Probleme. So entschied das Landgericht München mit Urteil vom 4. April 2008 zum Az. 30 O 8684/07, dass für den Weiterverkauf einzelner gebrauchter Microsoft-Softwarelizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag keine weitere Zustimmung von Microsoft notwendig sei. Das Landgericht würdigte die Teile einer Volumenlizenz mit einer Master-CD rechtlich als echte Einzellizenzen, und nicht nur als Vervielfältigungsrechte, wie es Microsoft dargestellt hatte. Damit steht das Urteil des Landgerichts München in einer Linie mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg, welches grundsätzlich schon 2006 die Veräußerung gebrauchter Softwarelizenzen aus Volumenvereinbarungen für rechtmäßig erklärt hatte (LG Hamburg Az. 315 O 343/06). Ausgangspunkt dieser Entscheidung ist der Zeitpunkt der urheberrechtlichen Erschöpfung, die das LG Hamburg bereits mit Erstverkauf der Volumenlizenz als eingetreten ansieht. Dabei ist auch entscheidend, dass Microsoft diese urheberrechtliche Erschöpfung als zwingendes Recht nicht durch entsprechende Vertragsbedingungen abbedingen kann.Für Volumenlizenzen der Firma Oracle hat der Europäische Gerichtshof hingegen ein Verbot der Aufspaltung von Volumenlizenzen ausgesprochen.
Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Sollten anderslautende Bestimmungen vom Verkäufer oder Hersteller vorgegeben werden, sind diese aufgrund der urheberrechtlichen Erschöpfung des Verfügungsrechts unwirksam und entfalten keine verbindliche Rechtswirkung.
Nein, es ist keine weitere Zustimmung zum Weiterverkauf notwendig. Mit dem Erstverkauf ist die Verfügungsmacht über die Software für den Urheber erschöpft, so dass er keine weiteren Bedingungen zum Weiterverkauf stellen darf. Entsprechende Vertragsbedingungen zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Urhebers sind rechtlich unwirksam, von ihnen geht keine Rechtswirkung aus.
Der Begriff gebrauchte Software führt berechtigterweise immer wieder zu Fragen und Verwirrung, da mit gebraucht auch häufig ein vorliegender Verschleiß assoziiert wird. Dabei gilt wie auch bei anderen Produkten, dass Software zu gebrauchter Software wird, wenn diese bereits genutzt wurde. Software hat allerdings den Vorteil, dass diese in der Regel keinem Verschleiß unterliegt. Die Installation und Nutzung sorgen nicht im eigentlichen Sinne für einen Verschleiß, sondern lassen die Software eher per Definition zu gebrauchter Software werden. Daher ist gebrauchte Software qualitativ genauso hochwertig wie neue Software, die direkt beim Hersteller oder einem Vertragshändler erworben wurde. Schlechtere Arbeitsergebnisse oder verschlissene Komponenten müssen bei Software nicht befürchtet werden. Für Unternehmen bietet sich somit eine gute Möglichkeit die eigenen Lizenzkosten für die im Betrieb benötigte Software durch den Erwerb von gebrauchten Softwarelizenzen zu optimieren.
In der Regel handelt es sich dabei um Lizenzen von Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzte oder nicht mehr benötigte Softwarelizenzen abgeben. Grund hierfür können Konsolidierungen oder Fusionen sein. Auch Systemumstellungen oder Fehlplanungen innerhalb eines Unternehmens lassen gebrauchte Softwarelizenzen frei werden. Oder wenn ein Unternehmen aufhört zu existieren und so die Lizenzen in einem Liquidationsverkauf auf den markt gelangen.
Sie erhalten einen Lieferschein, auf dem der Lizenzschlüssel sowie die Rechtsübertragung auf den Verkäufer vermerkt sind. Den Link zum Download erhalten Sie über Ihren Zugang in unserem Shop. Unter “Meine Bestellungen” finden Die den Link zu unserem Donwloadcenter. Das ist eine rar Datei. Diese müssen Sie nach dem Download entpacken, Sodann starten Sie die “setup” Datei und starten so die Installationsroutine. Wie und wo gebe ich den Lizenzschlüssel ein? Klicken Sie auf Ihrem PC den “Windows Button” Systemsteuerung Programme und Funktionen dort müsste ihr Programm stehen Rechte Maustaste ändern oder Produktkey eingeben
WAS SIND DIGITALE PRODUKTE (ESD)?
BESCHREIBUNG ESD
ESD bedeutet «Electronic Software Distribution» oder «Electronic Software Download» und steht somit für die Verteilung von Software und Games über das Internet. Somit findet beim Kauf von digitalen Produkten kein Versand von physischen Datenträgern oder Key-Cards statt. Stattdessen laden Sie sich Ihr Programm oder Ihr Game direkt von einem Server herunter und installieren es.
DIE VORTEILE VON ESD
Unbegrenzte Verfügbarkeit
Zentraler Speicherort Ihrer Lizenzschlüssel auf unserem Portal
Rund um die Uhr erreichbar
Keine Lieferzeit (E-Mail Versand innerhalb einer Stunde nach Bestellabschluss)
KAUFEN
Sie kaufen das Produkt sicher durch SSL Verschlüsselung zu günstigen Preisen in unserem Shop
DOWNLOADEN
Wir senden Ihnen den Aktivierungsschlüssel und eine Anleitung als E-Mail zu.
Schlüssel erhalten
Sie downloaden und installieren die Software wie in der zugesandten Anleitung beschrieben.
AKTIVIREN
Sie geben den zugesandten Lizenzschlüssel zur Aktivierung in der Software ein. Fertig!